Die Teilnahmebedingungen für deinen Auftritt bei den Lauffestspielen der Mozartstadt.
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer*innen, die im Rahmen des Salzburg Marathon an einem der ausgeschriebenen Bewerbe an den Start gehen.
Hier findest du alle detaillierten Informationen zur Datenschutzerklärung beim Salzburg Marathon
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmer*innen und dem Veranstalter zustandekommende Verhältnis. Sie sind gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Vereinbarung zwischen Veranstalter und Teilnehmer*innen. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.
Mit der Anmeldung zum Salzburg Marathon erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Salzburg Marathon noch gegen die Stadt Salzburg oder deren Vertreter Ansprüche wegen Verletzungen und Schäden jeder Art geltend machen, die mir im Zusammenhang mit der Teilnahme am Salzburg Marathon entstehen könnten. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung bei jeder Witterung stattfindet. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug” wie z.B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc., das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen bzw. abzusagen.
Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Lauf ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mir mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Ich bin damit einverstanden, dass die bei meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Rahmen meiner Teilnahme am Salzburg Marathon gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in allen Medien ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen. Ich versichere, dass mein bei der Anmeldung angegebenes Geburtsjahr richtig ist und ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werden kann, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere Teile davon unkenntlich mache.
Die Teilnahme an einem Bewerb der Lauffestspiele der Mozartstadt unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet, mit Ausnahme der Walkingstöcke ausschließlich beim Walkingbewerb des Salzburger Frauenlauf, beim OneMileForASmile und beim Salewa GipfelTreffen. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Die Teilnahme mit Rollstühlen jeglicher Art ist bei den meisten Bewerben aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Nach Absprache mit dem Veranstalter und unter Einhaltung besonderer Verhaltensregeln ist dies wie beim InclusionRun jedoch möglich und erwünscht.
Unsere Veranstaltungen unterliegen dem Regelwerk von World Athletics, dem internationalen Leichtathletik-Verband. In der Verantwortung für den Para-Radsport unterliegen Handbikes (Paracycling) dem Regelwerk der UCI, dem internationalen Radsport-Verband. Aufgrund der stark abweichenden Sicherheitsauflagen für den Radsport ist eine Teilnahme von Handbikes an unseren Leichtathletik-Events nicht möglich. Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel sowie die Mitnahme von „Babyjogger” (Laufkinderwägen) oder Tieren ist nicht erlaubt und hat die Disqualifikation der/s jeweiligen Läuferin/s zur Folge!
Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder eine Disqualifikation auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
Eine Anmeldung ist verbindlich und kostenpflichtig. Treten angemeldete Teilnehmer*innen nicht an, besteht kein Anspruch auf Refundierung des Nenngeldes.
Ich anerkenne, dass sich die Veranstalter des Salzburg Marathons das Recht vorbehalten, mich bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden elektronisch gespeichert.)